Mehr Sicherheit an der Gütersloher Straße!
An den Verkehrsinseln an der Archimedesstraße und der Hegelstraße wird es für Radfahrende oft gefährlich: Autos überholen viel zu eng. Dabei gilt: 1,5 Meter Abstand sind Pflicht. Das wird hier allerdings viel zu oft ignoriert.

Archimedesstraße

Hegelstraße
Deshalb beantragen wir ein Überholverbot an beiden Stellen. Gerade dort, wo Menschen die Straße überqueren, braucht es klare Regeln und weniger Risiko für Radfahrende und für alle anderen auch.
Unser Antrag:
Antrag/Anregung gem. § 24 GO NRW
Verkehrsrechtliche Anordnung zum Schutz von RadfahrendenGuten Tag,
hiermit beantrage ich/rege ich an, dass an zwei Abschnitten der Gütersloher Straße, nämlich an der Einmündung Archimedesstraße und an der Einmündung Hegelstraße, jeweils im Bereich der dortigen Querungshilfen, in beiden Fahrtrichtungen ein Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen durch mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen (Verkehrszeichen 277.1) angeordnet wird.
Begründung: Der seitliche Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden von 1,5 m gem. § 5 Absatz 4 Satz 3 StVO wird durch die überwiegende Mehrheit der dazu verpflichteten Kraftfahrenden nicht eingehalten.
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