Die 11 Ziele

Für diese folgenden 11 Ziele haben wir 2019 mit unserem Bürgerbegehren in Bielefeld um Unterstützung gebeten:

Vorwort

Landauf, landab verstehen Planer und Entscheider unter Radverkehrsförderung heute vor allem eines: die sichere Abwicklung des Radverkehrs mit den existierenden Radfahrern im bestehenden System. Diese Denkweise ist eine Sackgasse. Eine zukunftsweisende Radverkehrsförderung hat dagegen das Ziel, Menschen neu für den Alltagsradverkehr zu gewinnen. Das gelingt nur, wenn die Menschen mit ihren Bedürfnissen im Mittelpunkt von Stadt- und Verkehrsplanung stehen.

Die zukunftsweisende Radverkehrsförderung kennt keine Autofahrer und Radfahrer, sondern Menschen mit einem Mobilitätsbedürfnis. Sie wählen jenes Verkehrsmittel, das ihre persönlichen Bedürfnisse am besten erfüllt. Vor allem im Nahbereich und beim innerstädtischen Verkehr kann dies in vielen Fällen das Fahrrad sein – wenn die Rahmenbedingungen der bebauten Umwelt stimmen und Anreize setzen, sich in den Sattel zu schwingen.

Thiemo Graf, aus „Handbuch: Radverkehr in der Kommune“,
Institut für innovative Städte (Herausgeber)

Die 11 Ziele des Radentscheid Bielefeld

Die Stadt Bielefeld unternimmt aus unserer Sicht zu wenig in Bezug auf Radverkehrssicherheit und -attraktivität.

Die folgenden 11 Ziele sind gut für Bielefeld, weil:

• mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer entsteht
• Umwelt und Klima geschont werden und die Gesundheit gefördert wird
• weniger Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr sowie zwischen Rad- und Autoverkehr entstehen.

Ziel 1: Fahrradstraßen

Pro Jahr mindestens 10 Kilometer Fahrradstraßen errichten ohne motorisierten Durchgangsverkehr und mit Vorfahrt, bevorzugt an Wegen zu Schulen und Kindergärten.

Fahrradstraße vor Schule (Quelle: Miriam Friedrich/Radentscheid Bamberg)

Kreuzung an einer Fahrradstraße (Quelle: Graf, Thiemo: Handbuch: Radverkehr in der Kommune, 2016)

Anmerkung (kein Teil der offiziellen Forderungen): Fahrradstraßen sind die besonders starken und besonders sichtbaren Elemente eines sicheren und komfortablen Radnetzes.

Ziel 2: Sichere und attraktive Radwege

Pro Jahr an Hauptstraßen mindestens 5 Kilometer geschützte Radwege errichten, die gleichzeitig die folgenden Kriterien erfüllen:

a) mindestens 2,3 Meter breit je Richtung,
b) farbig asphaltiert und ohne Absenkungen an Nebenstraßen und Einfahrten,
c) baulich getrennt vom ruhenden und fahrenden Kraftverkehr,
d) nicht zum Halten für Kfz nutzbar,
e) getrennt vom Fußverkehr  und
f) mit Fahrradstraßen und anderen Radverkehrsanlagen vernetzt
.

(Quelle: Graf, Thiemo: Handbuch: Radverkehr in der Kommune, 2016)

Anmerkung (kein Teil der offiziellen Forderungen):

Mit Hauptstraßen ist gemeint: Die vom Kraftverkehr gefahrene Geschwindigkeit ist höher als 30 km/h und/oder die Straße weist ein hohes Kraftverkehrsaufkommen auf und/oder der Anteil an Bus-/Schwerlastverkehr ist hoch

Ziel 3: Sichere Kreuzungen und Kreisverkehre

Pro Jahr mindestens 5 Kreuzungen oder Kreisverkehre um- oder neu gestalten

a) Radverkehrsanlagen werden über Kreuzungen und Kreisverkehre sichtbar fortgesetzt  und
b) der geradeaus fahrende Radverkehr wird vor abbiegenden Kfz geschützt.

Sicheres Kreuzungsdesign (Graf, Thiemo: Handbuch: Radverkehr in der Kommune, 2016)

Video: Sicheres Kreuzungsdesign in den Niederlanden (englisch)

Ziel 4: Fahrradfreundliche Ampeln

Jährlich mindestens 5 Ampelkreuzungen optimieren, indem gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

a) separate Rad-Ampeln mit Zeitvorlauf oder eigener Grünphase für Radverkehr,
b) automatische Erkennung von Fahrrädern,
c) Radfahrende können Kreuzungen ohne Zwischenstopp überqueren  und
d) Radfahrenden wird das freie Rechtsabbiegen ermöglicht.

Ziel 5: Radschnellwege für Pendler

Jährlich 5 km Radschnellwege für den Berufs- und Pendelverkehr errichten mit mindestens 3 m Breite (bzw. 4 m bei zwei Richtungen) und Grüner Welle bei 20 km/h auf städtischem Gebiet.

Freiburg: Radvorrangroute FR1 (Foto: Dirk Schmidt | Creative Commons CC0)

Ziel 6: Fahrradstellplätze

Fahrradstellplätze umfassend ausbauen

a) eine Radstation mit mindestens 2000 Plätzen am Hauptbahnhof und zusätzlich an weiteren Bahnhöfen und Haltestellen 2000 überdachte und beleuchtete Stellplätze errichten  und
b) jährlich 1000 Fahrradbügel im Stadtgebiet installieren.

Ziel 7: Radwege pflegen und nutzbar halten

Radverkehrsanlagen nutzbar halten

a) diese ganzjährig von Glas, Laub und priorisiert vor Autostraßen von Schnee und Eis befreien und sie konsequent von Hindernissen freihalten,
b) bei Bauarbeiten fahrradfreundliche Vorbei- und Umleitungen einrichten,
c) ermöglichen, Mängel schriftlich, per App und über eine Webseite zu melden  und
d) online über den Bearbeitungsstand von selbst erkannten sowie von Bürger*innen gemeldeten Mängeln an Wegen informieren.

Ziel 8: Schutz vor rechtsabbiegenden Lkw/Bussen

Eigene Fahrzeuge ab 3,5 t mit elektronischen Abbiegeassistenten ausstatten und ausschließlich damit ausgestattete Neufahrzeuge anschaffen und ihre Vertreter in den Gesellschaften in städtischem Besitz anweisen, dies ebenso zu tun.

Ziel 9: Fahrradstaffel des Ordnungsamtes

Eine Fahrradstaffel des Ordnungsamtes einrichten, deren Aufgabe es ist, den unrechtmäßig haltenden/parkenden motorisierten Verkehr auf Radverkehrsanlagen zu ahnden.

Ziel 10: Bielefeld wirbt für mehr Radverkehr

Für die Nutzung des Fahrrades werben Jährlich mit einem Budget von mindestens 100.000 € die Nutzung des Fahrrades für Wege zur Arbeit, zur Schule sowie zum Transport von Lasten und Personen bewerben.

Ziel 11: Qualitativ hochwertige Umsetzung der Maßnahmen

Die Umsetzung der Maßnahmen qualitativ hochwertig gestalten

a) Im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitforschung alle Maßnahmen umfassend evaluieren, die Bedürfnisse des Radverkehrs systematisch erfassen und die Ergebnisse transparent veröffentlichen  sowie
b) Radverkehrsverbände und interessierte Bürger*innen fortlaufend an Planung und Entwicklung beteiligen. Abweichende Meinungen verpflichtend an die Entscheidungsgremien kommunizieren.