Tempo 30 für einen sicheren Schulweg!
Die Oerlinghauser Straße in Hillegossen wird auf kurzer Strecke viel genutzt: Schulweg, Busse, Supermärkte, Rad- und Fußverkehr, mehrere Einmündungen – und das alles ohne durchgängiges Tempo 30.

Dabei nutzen viele Kinder diesen Abschnitt täglich auf dem Weg zur Grundschule Hillegossen. Genau für solche Straßen gilt eigentlich: Tempo 30 ist der Standard.
Darum beantragen wir: Tempo 30 durchgängig in beide Richtungen: vom Kreisverkehr bis zum Ortsausgang.
Bildnachweis: © Stadt Bielefeld, Amt für Geoinformation und Kataster (CC BY 4.0).
Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Bereich der Oerlinghauser Straße vom Hillegosser Kreisverkehr bis zum Ortsausgang Richtung Oerlinghausen beantrage ich folgende Maßnahme:
Tempo 30 durchgängig in beiden Fahrtrichtungen anordnen.
Der genannte Straßenabschnitt gehört zum Schulweg der Hillegosser Grundschule. Gleichwohl ist dieser in der Bielefelder Online-Karte der Schulwegpläne verzeichnet. Dieser sehr kurze Streckenabschnitt ist mit folgenden Merkmalen belastet: 2 Bushaltestellen, Zu- und Abfahrt zu 2 Lebensmittelmärkten, Gemeinsamer Fuß / Radweg (2 Richtungen), Einmündung Lipper Hellweg, Fußweg zum Hillegosser Freibad, Einmündung Selhausenstraße, Einmündung Oelkerstraße.
Begründung:
Verwaltungsvorschrift Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit: „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit auch entlang hochfrequentierter Schulwege in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtsstraßen.“
„Hochfrequentierte Schulwege sind Straßenabschnitte, die innerhalb eines Stadt-oder Dorfteils eine Bündelungswirkung hinsichtlich der Wege zwischen Wohngebieten und allgemeinbildenden Schulen haben. Diese Wege können auch im Zusammenhang mit der Nutzung des ÖPNV bestehen.“
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