Der Radentscheid Bielefeld kritisiert die jüngste Intervention der Industrie- und Handelskammer in der Debatte um die Umgestaltung der Jöllenbecker Straße. Die Initiative sehe (sieht) darin eine potenzielle Gefährdung des langwierigen und sorgfältig geführten politischen Prozesses, der zu einem ausgewogenen Kompromiss geführt habe.
„Diese Planung stellt sicher, dass alle Verkehrsarten fair berücksichtigt werden und eine harmonische Koexistenz auf der Jöllenbecker Straße möglich ist“, erklärt Andreas Finke vom Radentscheid Bielefeld.
Die Planungen zur Jöllenbecker Straße seien am 4. März 2019 von der Bezirksvertretung Schildesche und dem Stadtentwicklungsausschuss (StEA) final beschlossen worden. Am 21. September 2021 habe der StEA bestätigt, dass die Grundlagen der Planung, insbesondere die Trennung von Kfz-Verkehr und Stadtbahn, unangetastet bleiben müssten. Dass nach Abschluss des Abstimmungsprozesses nun Konflikte geschürt und weitere Verzögerungen riskiert würden, bezeichnet Sebastian Lisken vom Radentscheid als „erstaunlich und verstörend“.
„Auch für das Fahrrad ist dies keine optimale Planung, weil die Radwege statt 2,30 jetzt nur noch 1,90 Meter breit sein werden. Diese Anpassung ermöglicht (jedoch) eine sozialverträgliche Verkehrsplanung, mit der die Vamos-Fahrzeuge auf der Linie 3 fahren können“, betont Finke. „Daher ist es nur recht und billig, dass der Autoverkehr Teil des Kompromisses bleibt. Keine Verkehrsart wird benachteiligt oder gar ausgeschlossen.“
Der Radentscheid fordert alle Beteiligten auf, den eingeschlagenen Weg zu unterstützen. Nicht zuletzt profitiere auch der Einzelhandel von einer besseren und sichereren Erreichbarkeit durch ÖPNV, Fuß- und Radverkehr, wie zahlreiche Untersuchungen an vielen Orten belegten.
Nachtrag (nicht Teil der verschickten Pressemitteilung):
An einigen Stellen mussten für den Radverkehr sogar noch weitgehendere Kompromisse hingenommen werden, Stellenweise ist eine Breite von nur 1,30 m plus 0.50 m Sicherheitstrennstreifen vorgesehen. Damit bleibt die Planung deutlich hinter den Standards für Radwege zurück. In den geltenden „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) von 2010 ist ein Regelmaß von 2,00 m, bei geringem Verkehrsaufkommen 1,60 m vorgesehen. Die seit langer Zeit erwartete Neuauflage der ERA und die Vereinbarungen zwischen Stadt und Radentscheid setzen noch höhere Mindestmaße an. Der Radentscheid hat hier also erhebliche Zugeständnisse machen müssen.