12. Botweg / Ummelner Straße: Umlaufsperre entfernen oder verbessern

Nicht vergessen: Fahrräder sind vielfältig.

Im Antrag heute geht es um den Botweg. Das ist nicht etwa eine Einfallsroute für die KI-Revolution, sondern ein Teil einer Querverbindung von Ummeln nach Senne. Er verläuft durch ein Naturschutzgebiet und wird zur Zeit der Krötenwanderung durch Umlaufsperren („Drängelgitter“) gesichert. Diese Gitter werden aber so aufgestellt, dass Lastenräder und Liegeräder sie nicht gut passieren können. Das möchten wir mit unserem heutigen Antrag ändern:

Antrag gemäß § 24 GO NRW
Durchfahrbarkeit der Umlaufsperren am Botweg Brackwede

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Entfernung der Umlaufsperren auf dem Botweg in Brackwede und ihren Ersatz durch eine Sperre, die für Fahrräder besser passierbar ist.

Für die Zeit der Krötenwanderung wird der Botweg für Kraftfahrzeuge kurz vor der Einmündung in die Ummelner Straße gesperrt. Dies geschieht durch zwei Umlaufsperren (manchmal auch „Drängelgitter“ genannt). Die Umlaufsperren stehen in einem Abstand von ca. 100 m rechtwinklig zur Fahrbahn und sind so ausgestaltet, dass sie mit außergewöhnlichen Fahrrädern nicht passiert werden können.

Im Erlass (Az. 58.91.06.09) vom 17.1.2024 bittet das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW darum, dass solche Verkehrseinrichtungen auch mit Fahrrädern für Menschen mit Behinderungen, Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhängern passierbar sein sollen und ihre Aufstellung ggf. angepasst werden soll.

Es ist nachvollziehbar, dass das Durchfahrtverbot für Kraftfahrzeuge nur mit physikalischen Sperren durchgesetzt werden kann. Allerdings ließe sich mit einer Drehung der Sperren um zum Beispiel 45° zum Straßenrand die Passierbarkeit für Radfahrende mit außergewöhnlichen Fahrrädern deutlich erleichtern ohne die Sperrung für Kraftfahrzeuge aufzugeben.

< | Adventskalender | >

Kommentare sind geschlossen.