1,5 m Überholabstand – endlich offiziell!

(Foto: Andreas Finke)

Um auf die neuen Regeln (StVO) zum Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden aufmerksam zu machen, haben wir am 15. Mai 2020 einige Überholsituationen durchgespielt. Wir haben dazu die Heeper Straße im Bereich der Ravensberger Spinnerei ausgewählt, weil hier (wie an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet auch) Konflikte und Gefährdungen voraussehbar sind: Es ist zu eng. Die aufgemalten Schutzstreifen suggerieren, dass die Restfahrbahn bis zum Rand befahren werden kann, und die Nähe zu parkenden Autos auf der südlichen Straßenseite ist eine ständige Gefahr.

(Fotos: Andreas Finke)

Ergänzung: Am 23. Mai fuhren wir mit Poolnudeln durch die Stadt, um die neue Abstandsregel im Alltagsverkehr plastisch vor Augen zu führen:

(Fotos: Andreas Finke)

Die Abstandsregel (1,5 m innerorts, 2 m außerorts) gilt unabhängig davon, ob Radfahrende auf der Fahrbahn, auf „Schutzstreifen“, auf ungeschützten oder abgetrennten Radfahrstreifen unterwegs sind. Faktisch bedeutet dies ein Überholverbot bei Gegenverkehr und an Stellen, die nicht die notwendige Breite haben. Das wissen die meisten Autofahrenden nicht. Wir haben deshalb die Bielefelder Polizei gebeten, ihre Streifenwagen nach dem Vorbild der Kölner Polizei mit Hinweisaufklebern auszustatten. Die Polizei Bielefeld und die Landespolizei NRW haben leider abgelehnt.

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Pressespiegel:

Positives Beispiel: Das Auto überholt mit ausreichend Abstand. Im engen Abschnitt der Heeper Straße geht das aber nur, wenn kein Gegenverkehr kommt. Foto: Bernhard Pierel (WestfalenBlatt)

Zum Beitrag von Peter Bollig im WestfalenBlatt vom 16.05.2020

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