— Pressemitteilung vom 10.05.2020 —
Der Radentscheid Bielefeld widerspricht Oberbürgermeister Clausen, der am 4. Mai mitgeteilt hatte, dass das Bürgerbegehren der Initiative mit seinen 26 567 Unterschriften rechtlich unzulässig sei. Die Gruppe weist darauf hin, dass hierzu bisher nur eine rechtliche Einschätzung der Verwaltung vorliege. Die verbindliche Entscheidung treffe jedoch allein der Stadtrat, voraussichtlich in der Sitzung am 18. Juni.
„Diese Mitteilung war irreführend – unser Bürgerbegehren ist keineswegs gescheitert“, erklärt Thorsten Böhm vom Radentscheid. In anderen Städten, beispielsweise in Aachen, seien sehr ähnliche Radentscheide für zulässig erklärt worden. „Es gibt also durchaus einen Ermessensspielraum.“ Der Radentscheid Bielefeld setze darauf, dass sich die Ratsmitglieder ihrer Entscheidungskompetenz bewusst seien und der Vorlage der Verwaltung nicht diskussionslos folgten.
Inzwischen verfüge der Radentscheid über ein eigenes Rechtsgutachten, das die Argumente der Verwaltung widerlege. Deshalb sei man bereit, gegen eine mögliche Unzulässigkeitserklärung durch den Stadtrat zu klagen.
Der Radentscheid betont außerdem, dass die umstrittene Rechtsauffassung der Stadtverwaltung sich nur formell mit dem Bürgerbegehren auseinandersetze, nicht jedoch mit dem Inhalt. Die elf Ziele zur Förderung des Radverkehrs seien nicht nur legitim, sondern auch realisierbar und zukunftsweisend. Dass bereits fast 27 000 Menschen in Bielefeld dem Bürgerbegehren ihre Stimme gegeben hätten, sei ein riesiger Erfolg und zugleich ein gewichtiger Auftrag. „Deshalb verfolgen wir unsere Ziele entschlossen weiter, damit das Radfahren in Bielefeld sicher und attraktiv für alle wird“, so Thorsten Böhm.