Vertrag zwischen Stadt und Radentscheid rechtmäßig


Vertragsunterzeichnung zwischen Stadt und Radentscheid Bielefeld, 25. Juni 2020

Der Radentscheid Bielefeld begrüßt die Antwort der Bezirksregierung auf die Beschwerde der Ratsfraktionen von CDU und FDP. In diesem Schreiben, das dem Stadtrat in der Sitzung vom 3. September mitgeteilt wurde, erklärt die Kommunalaufsicht den Ratsbeschluss über den Vertrag zwischen der Stadt und der Initiative für rechtmäßig.

Dem Vertrag war ein Bürgerbegehren zur Förderung des Radverkehrs vorausgegangen, zu dem der Radentscheid mehr als 26 000 Unterschriften eingereicht hatte. Die Ratsmehrheit (Paprika plus Linke) hatte daraufhin am 18. Juni 2020 beschlossen, die Zielsetzungen des Bürgerbegehrens weitgehend zu übernehmen und durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzusichern. Dieser Beschluss war von der Opposition bei der Bezirksregierung beanstandet worden.

„Die Bezirksregierung hat keinen Verstoß gegen das Demokratieprinzip erkannt“, fasst Claudia Böhm vom Radentscheid zusammen. Es sei auch „nicht selten und häufig unvermeidbar“, langfristige Entscheidungen durch Verträge abzusichern, das könne „nach jeweiliger Sachlage sogar geboten sein“, zitiert Böhm das Schreiben der Bezirksregierung. Ebenfalls unproblematisch sei das beiderseitige Vetorecht, da letztlich politische Gremien die Entscheidungen zu treffen hätten.

„Das letzte kleine Fragezeichen hinter dem Vertrag ist ausgeräumt“, freut sich Claudia Böhm. CDU und FDP hätten immer betont, wie wichtig ihnen die Förderung des Radverkehrs sei und dass sie weitgehend mit den Zielen des Bürgerbegehrens übereinstimmten. Nach der rechtlichen Klärung hoffe der Radentscheid nun auf eine konstruktive Zusammenarbeit.

Das Schreiben der Bezirksregierung im städtischen Ratsinformationssystem: Download

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