Damit die Grundschulkinder sicher und entspannt zur Schule gelangen können:
Wir beantragen Tempo 30 rund um die Subrackschule – auf der Apfelstraße und der Sudbrackstraße!
Der Verkehr ist in beiden Straßen oft zu schnell und unübersichtlich. Ein einheitliches Tempolimit würde den gesamten Schulweg sicherer machen und Unfällen vorbeugen.

Hier ist unser Antrag:
Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Bereich der Sudbrackschule Hausnummer 8 an der Klarhorststraße, Apfelstraße und Sudbrackstraße beantrage ich folgende Maßnahmen:
Einrichtung Tempo-30-Zonen.
Begründung:
Die geltende Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 274 StVO macht das Tempolimit dort zur Regel: „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306).“
Verwaltungsvorschrift Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit auch entlang hochfrequentierter Schulwege in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtsstraßen.“
„Hochfrequentierte Schulwege sind Straßenabschnitte, die innerhalb eines Stadt-oder Dorfteils eine Bündelungswirkung hinsichtlich der Wege zwischen Wohngebieten und allgemeinbildenden Schulen haben. Diese Wege können auch im Zusammenhang mit der Nutzung des ÖPNV bestehen.“
Weiterhin sieht der mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmte Lärmaktionsplan in weiten Bereichen Tempo 30 vor.
< | Adventskalender | >

