Bilanz der Vertragserfüllung im Jahr 2021

Baustelle Radverkehr – es gibt viel zu tun. Quo vadis, Radverkehr?

In dem im Juni 2020 zwischen uns und der Stadt Bielefeld geschlossenen Vertrag sind konkrete, messbare Ziele vereinbart. Der Vertrag ist auf fünf Jahre angelegt und verlängert sich um ein weiteres Jahr, falls die Stadt die Erfüllung der Ziele in den fünf Jahren nicht schafft.

Wir haben auf das abgelaufene Jahr zurückgeschaut und bilanziert, ob/inwieweit die Stadt Bielefeld die Ziele im Jahr 2021 erfüllt hat.

Fahrradstraßen

§ 1 Nr. 1 Vertrag:

Die Stadtverwaltung erarbeitet bis Ende 2020 einheitliche Standards für die Realisierung von Fahrradstraßen und stimmt diese im Rahmen der Besprechungen aus § 3 ab. Beginnend mit dem Jahr 2021 werden mindestens 10 km Fahrradstraßen pro Jahr eingerichtet, bevorzugt an Wegen zu Schulen und Kindergärten. Sie werden durch rechtliche und verkehrslenkende Maßnahmen frei von motorisiertem Durchgangsverkehr gehalten und gegenüber Nebenstraßen bevorrechtigt.

Wir haben im Zusammenarbeit mit dem städtischen Amt für Verkehr (AfV) ein Konzept darüber erarbeitet, wie Fahrradstraßen künftig gestaltet werden sollen. Den Auftrag an das AfV zu einem solchen Konzept gab es schon länger. Erstmals beschlossen wurde dies 2016 als Ergebnis des BYPAD-Prozesses (BYPAD = Bicycle Policy Audit, eine Bewertung der städtischen Maßnahmen für den Radverkehr). Auch das städtische Radverkehrskonzept (2020) stellte den Bedarf für ein solches Konzept fest. In die Fahrradstraßenstandards flossen die Ergebnisse eines Workshops ein, an dem die Bezirksregierung Detmold und die Strategiegruppe Radverkehr beteiligt waren. (Die Strategiegruppe ist ein Gremium, das den Stadtrat berät und in dem verschiedene Interessengruppen vertreten sind. Sie ist inzwischen um den Bereich Fußverkehr erweitert worden und heißt nunmehr „Strategiegruppe Nahmobilität“.)

Die Fahrradstraßenstandards wurden im März 2021 im Stadtentwicklungsausschuss (des Rates der Stadt Bielefeld) politisch beschlossen. Dieser Teil des Vertrages ist also (wenn auch mit Verspätung) erfüllt.

2021 wurde keine Fahrradstraße dauerhaft neu eingerichtet. Somit ist dieses Vertragsziel nicht erfüllt.

Ist nach knapp 2 Jahren schon die Luft raus?

Die bisherige Planung der Stadt sieht für 2022 die Einrichtung von ca. 2,3 km Fahrradstraßen vor. Diese Planung genügt nicht, um das Vertragsziel von mindestens 10 km zu erfüllen. Im Dezember 2021 haben wir daher dem Amt für Verkehr dank zahlreicher Anregungen aus der Öffentlichkeit weitere Strecken vorgeschlagen, die wir als Fahrradstraßen für geeignet halten. Wir berichten darüber auf unserer Website.

Geschützte Radwege

§ 1 Nr. 2 Vertrag:

Beginnend mit dem Jahr 2021 werden jährlich beidseitig an mindestens 5 km Straßenlänge geschützte Radwege errichtet. Sofern die Radwege an Hauptstraßen verlaufen, müssen sie folgende Kriterien erfüllen:

a) mindestens 2,30 Meter breit je Richtung,

b) farbig asphaltiert und ohne Absenkungen an Nebenstraßen und Einfahrten,

c) baulich getrennt vom ruhenden und fahrenden Kraftverkehr,

d) nicht zum Halten für Kfz nutzbar,

e) getrennt vom Fußverkehr und

f) mit Fahrradstraßen und anderen Radverkehrsanlagen vernetzt.

Geschützte Radwege? Da ist noch Potenzial.

Im Jahr 2021 wurde kein geschützter Radweg eingerichtet, der den Vertragskriterien entspricht. Damit ist das Vertragsziel nicht erfüllt.

Im Jahr 2022 sollen an der Artur-Ladebeck-Straße und am Stadtring gut fünf Kilometer geschützte Radwege eingerichtet werden. Es besteht also die Chance, dass im aktuellen Jahr das Vertragsziel erfüllt wird.

Was macht unser OB? Alles noch ein wenig unklar.

Knotenpunkte und Optimierung von Ampelanlagen

§ 1 Nr. 4 Vertrag:

Bis Ende 2020 erarbeitet die Stadtverwaltung im Rahmen der Besprechungen nach § 3 Standards für Knotenpunkte. Die Gestaltung von signalisierten und nicht signalisierten Knotenpunkten und Kreisverkehrsplätzen erfolgt mit dem Ziel, Radfahrende bestmöglich vor anderen, insbesondere motorisierten Verkehrsteilnehmenden, zu schützen und den Verkehrsfluss des Umweltverbundes bevorrechtigt zu optimieren. Daher werden pro Jahr mindestens fünf Knotenpunkte derart um- oder neugestaltet, dass Radverkehrsanlagen über Kreuzungen und Kreisverkehre sichtbar fortgesetzt werden und der geradeaus fahrende Radverkehr vor abbiegenden Kfz geschützt wird.

Außerdem werden jährlich mindestens 5 signalisierte Knotenpunkte wie folgt optimiert:

a) separate Rad-Ampeln mit Zeitvorlauf oder eigener Grünphase für Radverkehr,

b) automatische Erkennung von Fahrrädern,

c) Radfahrende können Kreuzungen ohne Zwischenstopp überqueren und

d) Radfahrenden wird das freie Rechtsabbiegen ermöglicht. Insbesondere wird generell auf ungeschützte Verflechtungen von Rad- und Kraftverkehr verzichtet (z.B. Radstreifen zwischen Fahrstreifen, die dem Kraftverkehr dienen).

„Knotenpunkte“ ist der Sammelbegriff für Kreuzungen, Einmündungen, Kreisverkehre. Das im Vertrag vereinbarten Konzept mit Gestaltungsstandards für Knotenpunkt wird aktuell, im Februar 2022, noch diskutiert. Damit ist der Vertrag in diesem Punkt nicht erfüllt.

2021 wurde der Rad- und Fußweg entlang der Stadtbahnlinie 4 (früher Linie 3) zwischen Otto-Brenner-Straße und Elpke neu gestaltet. Die Überquerung dieses Weges über die Stralsunder Straße ist nun für den Radverkehr sicher und komfortabel und erfüllt den Vertrag. Da laut Vertrag jedoch jährlich fünf Knotenpunkte umgestaltet werden sollen, ist dieses Vertragsziel nicht erfüllt.

Im vergangenen Jahr wurde keine Ampelanlage für die Belange des Radverkehrs optimiert. Die Vertragsziele sehen fünf Anlagen pro Jahr vor. Auch dieses vereinbarte Ziel wurde bisher also nicht erfüllt.

Das Amt für Verkehr plant die Umgestaltung von Knotenpunkten und die Optimierung von Ampelanlagen bisher nicht isoliert, sondern als Teil des Umbaus von Radverkehrsstrecken. Im Augenblick ist für den Radentscheid Bielefeld daher nicht abzusehen, ob die beiden Vertragsziele im Jahr 2022 erfüllt werden.

Gut gemeint, nicht gut gemacht. So stellen wir uns geschützte Knotenpunkte nicht vor.

Korridore

§ 1 Nr. 6 Vertrag:

Die unter § 1 Nr. 1 bis 4 dargestellten Maßnahmen werden vorrangig in den Entwicklungskorridoren umgesetzt, die das städtische Radverkehrskonzept darstellt (siehe Seite 4 der Beschlussvorlage Drs-Nr.: 10675/2014-2020). Zugleich wird jährlich, beginnend mit dem Jahr 2021, die durchgehende Radfahrinfrastruktur für je einen Entwicklungskorridor realisiert.

Die elf „Entwicklungskorridore“ sind die im Radverkehrskonzept der Stadt festgelegten Hauptachsen des künftigen Radverkehrsnetzes. (https://www.bielefeld.de/sites/default/files/datei/2021/09_Entwicklungskorridore_klein.pdf) Das städtische Radverkehrskonzept wurde im Stadtrat im Juni 2020 beschlossen, zeitgleich mit dem Vertrag mit dem Radentscheid. Radverkehrskonzept und Radentscheid sind also nicht identisch, aber ergänzen sich gut.

Da 2021 keine Baumaßnahmen umgesetzt wurden, konnte auch dieses Vertragsziel nicht erfüllt werden.

Die bisher für das Jahr 2022 geplanten Maßnahmen liegen vornehmlich auf den Korridoren 3 (Route Gütersloh), 4 (Senne-Route), 9 (Route Ost) und 11 (Äußerer Ring). Es ist aber auch für 2022 kein Korridor aus dem Radverkehrskonzept als Ganzes geplant. Daher ist fraglich, ob dieser Teil der Vereinbarung umgesetzt werden kann.

Radschnellwege

§ 1 Nr. 7 Vertrag:

Das Projekt der Radschnellverbindung Herford – Bielefeld – Gütersloh – Rheda-Wiedenbrück wird weiterverfolgt. Die Stadt strebt einen Planfeststellungsbeschluss an und wird Fördergelder des Landes für die Umsetzung einwerben. Die Entwicklung anderer einzelner innerstädtischer schneller Radverbindungen (beispielsweise zwischen Innenstadt und Universität) soll verfolgt werden.

Radschnellweg Herford – Bielefeld – Gütersloh – Rheda-Wiedenbrück

Die Stadt Bielefeld hat gemeinsam mit dem Kreis Gütersloh, der Stadt Gütersloh und der Stadt Rheda-Wiedenbrück im November 2021 ein Planungsbüro beauftragt, eine Nutzen-Kosten-Analyse für den Radschnellweg zu erstellen und eine Kommunikationsstrategie zu erarbeiten. Zum Auftrag gehören auch eine Trassenbetrachtung (inclusive Öffentlichkeitsbeteiligung), die Identifikation einer Vorzugsvariante und eine detaillierte Trassenplanung. Im Dezember fand ein Kick-Off-Meeting zu diesem Auftrag statt, an dem auch zwei Vertreter des Radentscheids beteiligt waren. Der Planungsauftrag erstreckt sich bis zum November 2022.

Die Umsetzung des Radschnellwegs ist also weiter verfolgt worden und damit das Vertragsziel für das Jahr 2021 erfüllt.

Entwicklung anderer innerstädtischer schneller Radverbindungen

Für die Verbindung zwischen der Innenstadt und der Universität / Fachhochschule soll in diesem Jahr (2022) eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden. Die Planungen für die „Veloroute B 68“ (Borgholzhausen – Halle – Steinhagen – Bielefeld-Quelle) waren im Jahr 2021 ins Stocken geraten. Die Gründe dafür sind nicht von der Stadt Bielefeld zu vertreten. Nun soll das Projekt aber wieder vorangebracht werden. Im Stadtgebiet Bielefeld verläuft die geplante Verbindung von der Stadtgrenze bis zur Kreuzung Osnabrücker Straße / Carl-Severing-Straße („Café Sport“).

Da die Stadt die Entwicklung der Uniroute und der Veloroute B 68 weiterverfolgt, werten wir das Vertragsziel als grundsätzlich erfüllt.

Wir begrüßen die neu gestaltete Rad- und Fußverkehrsverbindung entlang der jetzigen Stadtbahnlinie 4 zwischen der Straße „Elpke“ und der Otto-Brenner-Straße im Bielefelder Osten, die über die Otto-Brenner-Straße hinaus bis in den Eingangsbereich des Ehlentruper Wegs an den Straßenübergängen radfahrfreundlich gestaltet ist. Wegen der gemeinsamen Nutzung mit Fußgängerinnen und Fußgängern kann die Strecke allerdings nicht als schnelle Radverbindung gewertet werden.

Reinigung und Mängel

Holpriger Start der Umsetzung.

§ 1 Nr. 8 Vertrag:

Die Pflege von Radwegen und Radverkehrsmarkierungen wird – wie im Radverkehrskonzept vorgesehen – intensiviert und verbessert. Das bedeutet insbesondere, dass die Routen des Rad-Hauptroutennetzes der Kategorie I und II beim Winterdienst zu berücksichtigen und entsprechende Prioritäten festzulegen sind. Diese Routen werden den Routen des Kfz-Verkehrs gleichgestellt und vor diesen oder gleichzeitig mit diesen gereinigt, geräumt und gestreut. Bei der Reinigung vor allem von Laub und Scherben werden alle Radverkehrsanlagen berücksichtigt und der Turnus auf Rad-Hauptrouten wird erhöht. Das gesamte Radverkehrsnetz wird zweimal jährlich auf Mängel überprüft; die festgestellten Mängel werden kurzfristig beseitigt.

Die im Vertrag genannten Radhauptrouten zeigen wir in einer Karte. Im Frühjahr 2021 hat uns der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld seine Planungen für eine Verbesserung von Winterdienst, Reinigung und Mängelbeseitigung vorgestellt. Dazu gehören die Neuanschaffung spezieller Räum- und Reinigungsfahrzeuge, die Erhöhung der Zahl der Personalstellen, eine verbesserte Routenplanung und mehr Transparenz. Ein Großteil dieser Planungen kann erst im Jahr 2022 umgesetzt werden.

Ob die Radwege in der jetzigen Wintersaison zumindest gleichrangig mit den Kfz-Routen geräumt werden, wird sich beim nächsten Schneefall erweisen. Erste Erfahrungen mit der Beseitigung von Eisglätte waren positiv. Auch hat es in Einzelfällen gute Erfahrungen gegeben, wenn Mängel auf Radwegen gemeldet wurden. Mängel (Verschmutzungen und Schäden) können über den sogenannten Mängelmelder in der App „Bielefeld Bürgerservice“ gemeldet werden.

Wir werten diesen Vertragspunkt für das Jahr 2021 als ansatzweise erfüllt.

Abstellanlagen

§ 1 Nr. 9 Vertrag:

Die Verwaltung erstellt bis Ende 2020 ein Konzept für die Realisierung von Fahrradabstellanlagen auf Basis der Forderungen des Radentscheides (1000 Abstellanlagen jährlich), das sowohl einfache Fahrradbügel als auch abschließbare Anlagen, unter anderem an Mobilstationen (2000 weitere), sowie überdachte und beleuchtete Stellplätze einbezieht. Das Konzept wird im Rahmen der Besprechungen nach § 3 dieser Vereinbarung besprochen. Die Abstellanlagen werden beginnend im Jahr 2021 errichtet. Die begonnenen Planungen zur Errichtung einer Radstation am Hauptbahnhof mit mindestens 2000 Stellplätzen werden weiterverfolgt mit dem Ziel einer Realisierung in den kommenden drei Jahren. Die Stellplatzsatzung wird im Sinne der Ziele des Radentscheides untersucht und überarbeitet. Anfang 2021 soll im Stadtentwicklungsausschuss ein Vorschlag zur Anpassung vorgestellt werden (vgl. Ziel 6 des Bürgerbegehrens).

Abstellanlagen in der Stadt

Das vertraglich vereinbarte Konzept für die Realisierung von Fahrradabstellanlagen ist bis jetzt nicht in Angriff genommen worden, obwohl es schon Ende 2020 erstellt worden sein sollte – dieses Ziel wurde also nicht erfüllt.

Die Anzahl der im Jahr 2021 neu aufgestellten Fahrradbügel oder sonstigen Abstellanlagen ist uns unbekannt. Sie liegt aber deutlich unter dem vertraglichen Ziel von 1000 jährlich bzw. 2000 nach fünf Jahren an Mobilitätsstationen zu schaffenden Abstellanlagen. Daher ist das Vertragsziel nicht erfüllt.

Radstation am Hauptbahnhof

Nachdem der Radentscheid die Idee einer Umnutzung des Bunkers unter dem Bahnhofsvorplatz ins Gespräch und mit einem Video zur Anschauung gebracht hat, ist Ende des Jahres 2021 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben worden, in der die Umsetzung dieser Idee geprüft wird. Die Studie soll im Mai 2022 abgeschlossen sein, so dass im Juni/Juli ein politischer Beschluss gefasst werden kann.

Laut Vertrag wird die Realisierung einer Radstation am Hautbahnhof bis zum Jahr 2023 angestrebt. Ob dies noch rechtzeitig umgesetzt werden kann, erscheint zweifelhaft, trotzdem wurde der Vertragspunkt für 2021 erfüllt. Damit das Ziel für 2023 erreicht werden kann, müssen die Bauarbeiten in diesem Jahr beginnen.

Trotz wiederholter Nachfrage arbeitet die Stadt bisher nicht an einer neuen Stellplatzsatzung. Dieser Aspekt des Vertrags ist nicht erfüllt.

Abbiegeassistenten für städtische Fahrzeuge

§ 1 Nr. 10 Vertrag:

Städtische Neufahrzeuge ab 3,5 t sind grundsätzlich mit elektronischen Abbiegeassistenten auszustatten. Für Altfahrzeugen soll fortwährend eine Nachrüstung geprüft werden. Die Stadt wird über ihre Stellung als Gesellschafterin soweit wie möglich darauf hinwirken, dass auch die Stadtwerke GmbH sowie moBiel GmbH dementsprechend verfahren (vgl. Ziel 8 des Bürgerbegehrens).

Alle Neufahrzeuge der Stadt ab 3,5 t werden mit Abbiegeassistenten ausgestattet. Die Nachrüstung der städtischen Fahrzeuge über 7,5 t wurde im Jahr 2020 begonnen und soll im März des Jahres 2022 abgeschlossen sein. Die Nachrüstung der Fahrzeuge ab 3,5 bis 7,5 t ist beabsichtigt.

Über die Fahrzeuge der Stadtwerke GmbH und die Fahrzeuge von mobiel haben wir keine Aussagen erhalten.

Für das Jahr 2021 betrachten wir das Vertragsziel als grundsätzlich erfüllt.

Fahrradstaffel des Ordnungsamts

§ 1 Nr. 11 Vertrag:

Der Außendienst des Ordnungsamtes wird um Fahrradstaffeln erweitert (siehe hierzu Ziel 9 des Bürgerbegehrens). Ihre Aufgabe ist insbesondere, Fahrradstraßen und Radverkehrsanlagen für den fahrenden und ruhenden Radverkehr zeitnah von ordnungswidriger und zweckfremder Nutzung freizuhalten und somit funktionsfähig zu halten.

Die Fahrradstaffel wurde im März 2021 in Dienst gestellt. Wo sie regelmäßig kontrolliert, können wir einen Rückgang von Falschparkenden auf Rad- und Gehwegen beobachten.

Damit ist der Vertragspunkt erfüllt. Der Radentscheid wünscht sich, dass das kontrollierte Gebiet ausgeweitet wird und dass die Kontrollen auch an Sonntagen stattfinden.

Werbung für den Nutzen des Fahrrades

§ 1 Nr. 12 Vertrag:

Die Werbung für das Nutzen des „Verkehrsträgers Fahrrad“ wird verstärkt. Ein Budget für Imagemaßnahmen in Höhe von 100.000 € im Jahr wird für 5 Jahre festgelegt.

Das jährliche Budget von 100 000 € wurde im Jahr 2021 nicht für mit uns abgesprochene Werbemaßnahmen ausgegeben. Der Vertragspunkt ist nicht erfüllt.

Evaluation der Maßnahmen

§ 1 Nr. 13 Vertrag:

Die Stadtverwaltung beobachtet die Wirkung der Maßnahmen und wertet sie systematisch aus (siehe hierzu Ziel 11 des Bürgerbegehrens). Insbesondere achtet sie dabei auch auf die Entwicklung des Modal-Splits bei Kindern und Jugendlichen, bei Seniorinnen und Senioren. Anhand dieser Kennzahlen misst sie den Grad der Inklusivität des Radverkehrs. Die dafür nötigen Informationen gewinnt sie aus regelmäßigen Haushaltsbefragungen. Die Ergebnisse werden zeitnah in allgemein leicht zugänglicher und verständlicher Form veröffentlicht.

Die Stadt hat den Standort einer weiteren Radverkehrszählstelle mit Display mit uns abgestimmt. Diese befindet sich jetzt am Stadtring in Brackwede. Die Zählstellen und ihre Ergebnisse können laufend auf einer externen Website eingesehen werden.

Die Stadt hat Fördermittel zu einer Erhebung des Modal Split (Verteilung des Verkehrs auf die verschiedenen Verkehrsmittel) im Jahr 2022 eingeworben. Die Erhebung soll gegenüber bisherigen Befragungen präzisiert werden: So soll auch erfasst werden, wenn Wege mit einer Kombination mit verschiedener Verkehrsmittel zurückgelegt werden. Die Erhebung wird in der zweiten Jahreshälfte 2022 Jahres starten.

Der Vertrag wurde in diesem Punkt erfüllt.

Öffentliches Fahrradverleihsystem

§ 1 Nr. 14 Vertrag:

Das öffentliche Fahrradverleihsystem wird bedarfsgerecht ausgeweitet.

Mobiel hat mit dem „Siggi“ ein Angebot für Leihfahrräder gestartet. 600 Fahrräder sind überall in der Innenstadt, an Straßenbahnstationen und vereinzelt an anderen Stationen im Stadtgebiet zu finden.

Der Vertragspunkt wurde für 2021 erfüllt.

Beschilderung von Radwegeverbindungen und Serviceeinrichtungen

§ 1 Nr. 15 Vertrag:

Die Beschilderung der Radwegeverbindungen wird verbessert und Serviceeinrichtungen werden im System eingeplant.

Es wurden für die Freizeitrouten neue Radwegweisungen aufgestellt und ein Knotenpunktsystem eingeführt. Der Vertragspunkt wurde erfüllt. Eine kontinuierliche Aktualisierung und Verbesserung ist wünschenswert.

Zudem diskutieren wir mit dem Amt für Verkehr laufend darüber, wie die Stadt Baustellen besser ausschildern kann und auf welchen Wegen sie Radfahrende am besten um Baustellen herum leitet.

Fazit

Freie Fahrt für den Radverkehr, wann kommt sie?

Oberbürgermeister Pit Clausen betonte bereits in den Verhandlungen, dass die Vertragsziele herausfordernd seien. Aus diesem Grund ist in den Vertrag der zeitliche Puffer von einem Jahr bei der Erfüllung der Maßnahmen aufgenommen worden. Nun aber drängt die Zeit!

Von den drei vereinbarten Konzepten wurde erst eines fertiggestellt. Das Fahrradstraßenkonzept, das die Verwaltung zusammen mit dem Radentscheid und der Strategiegruppe Radverkehr entwickelt hat, bildet eine hervorragende Basis für die ab 2022 einzurichtenden Fahrradstraßen. Das erste Projekt, das diese Standards erfüllen soll, ist die Route durch den Ehlentruper Weg und die Rohrteichstraße. Das Knotenpunktkonzept ist in Arbeit. Es wird zukünftig eine ähnlich hohe Bedeutung für Planungen über Kreuzungen, Einmündungen und Kreisverkehren haben, doch die Arbeit an diesem Konzept erweist sich für alle Beteiligten als komplex. Abstellanlagenkonzept und neue Stellplatzsatzung müssen von der Stadt dringend in Angriff genommen werden.

Die Streckenziele (mindestens 5 km geschützte Radwege und mindestens 10 km Fahrradstraßen jährlich) müssen ab 2022 bis 2026 verpflichtend erfüllt werden. Die Planungen der Stadt reichen dafür bisher nicht aus. Dank der Beteiligung von über 200 engagierten Bielefelder Radfahrerinnen und Radfahrern konnten wir der Stadt im Dezember 2021 fast 100 Vorschläge zur Erfüllung der Streckenziele vorlegen. Damit ließen sich die städtischen Planungen sinnvoll ergänzen.

Die organisatorischen Maßnahmen wie die Verbesserung der Pflege der Radwege (Mängelbeseitigung, Laub- und Schneeräumen) sowie die Einführung der Fahrradstaffel sind auf einem guten Weg und als Erfolg zu werten.

Die wesentlichen Forderungen des Radentscheids sind Fahrradstraßen, geschützte Radwege und sichere Kreuzungen. In all diesen Punkten lassen die Veränderungen noch auf sich warten. Die Stadt hat inzwischen im Amt für Verkehr mehr als zwanzig neue Personalstellen eingerichtet, die inzwischen zum großen Teil besetzt werden konnten. Die Umsetzung aller Vertragspunkte sollte also nun gelingen können. Wir werden die Planung der einzelnen Maßnahmen weiterhin eng begleiten und sind zuversichtlich, dafür mit dem Amt für Verkehr eine kooperative Basis gefunden zu haben.

Wir danken allen, die uns im Jahr 2021 unterstützt haben!

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