— Pressemitteilung vom 10.05.2020 —
Der Radentscheid Bielefeld widerspricht Oberbürgermeister Clausen, der am 4. Mai mitgeteilt hatte, dass das Bürgerbegehren der Initiative mit seinen 26 567 Unterschriften rechtlich unzulässig sei. Die Gruppe weist darauf hin, dass hierzu bisher nur eine rechtliche Einschätzung der Verwaltung vorliege. Die verbindliche Entscheidung treffe jedoch allein der Stadtrat, voraussichtlich in der Sitzung am 18. Juni.
„Diese Mitteilung war irreführend – unser Bürgerbegehren ist keineswegs gescheitert“, erklärt Thorsten Böhm vom Radentscheid. In anderen Städten, beispielsweise in Aachen, seien sehr ähnliche Radentscheide für zulässig erklärt worden. „Es gibt also durchaus einen Ermessensspielraum.“ Der Radentscheid Bielefeld setze darauf, dass sich die Ratsmitglieder ihrer Entscheidungskompetenz bewusst seien und der Vorlage der Verwaltung nicht diskussionslos folgten.
Inzwischen verfüge der Radentscheid über ein eigenes Rechtsgutachten, das die Argumente der Verwaltung widerlege. Weiterlesen →